Wasser- und Wärmezähler: längere und einheitliche Eichfristen

Die Bundesregierung hat mit dem Verordnungsentwurf zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) beschlossen, dass die ursprüngliche Eichfrist der Warmwasserzähler und Waermezähler von fünf Jahren an die längere Frist der Kaltwasserzähler und Kältezähler von sechs Jahren angepasst wird.

Wie das Haus- und Grund-Magazin berichtet, wird es so für Hauseigentümer möglich, den Austausch sämtlicher Wohnungszähler an einem einheitlichen Termin vornehmen zu lassen. Wurde die Leistung einem Messdienstleister übertragen, müssen gegebenenfalls der Turnus für den Zählerwechsel und die Vertragslaufzeiten angepasst werden, um von den Neuregelungen zu profitieren.

Dem Verordnungsentwurf muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen.

Informationen: www.hausundgrund-verband.de

Quelle: Fachverband Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik Baden- Württemberg

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen