Beratung und Qualitätssicherung im Bereich der Sanitärtechnik
Privat- und Versicherungsgutachten, Risikoabschätzungen nach §51 der Trinkwasserverordnung (vormals Gefährdungsanalyse)
Hygieneerstinspektionen in Trinkwasserinstallationen nach VDI 6023 Blatt 1:2023-09
– Beratung und Qualitätssicherung bei der Projektabwicklungen auf Baustellen
Neben der Erstellung von Gerichts- und Privatgutachten gehört auch die Beratung und Qualitätssicherung zum Leistungsumfang eines Sachverständigen.
Sowohl während der Planungs-, Angebotsphase, als auch während der Ausführung stehen wir Ihnen zur Verfügung. Das frühzeitige Einschalten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen minimiert die Fehlerquote bei der Erstellung der Gewerke, führt zu einer Kostenreduktion und zur Sicherstellung der geschuldeten Leistung.
Aber selbstverständlich stehen wir Ihnen auch während der Abnahme- und Abrechnungsphase zur Seite:
– Ausstellen einer Fertigstellungsbescheinigung
Eine weitere Aufgabe des öbuv. Sachverständigen ist die Erstellung einer Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a, BGB. Eine solche Bescheinigung ist erforderlich, wenn der Auftraggeber (Bauherr) dem Auftragnehmer (Handwerker) die Abnahme der Arbeiten wegen Mängeln ablehnt und damit die Bezahlung der Handwerkerleistung verweigert.
Die erforderliche Abnahme kann dann der Handwerker durch einen Sachverständigen vornehmen lassen. Wenn das versprochene Werk frei von Mängeln ist, stellt der Sachverständige eine Fertigstellungsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung kommt einer Abnahme gleich.
Wir zeichnen uns durch spezialisiertes Expertenwissen in folgenden Bereichen aus und wir freuen uns, Ihnen mit unseren Erfahrungen weiterzuhelfen:
– Beratung von Betreibern, Kommunen und Gesundheitsämtern bei der hygienischen und technischen Beurteilung von Trinkwasseranlagen.
– Durchführung von Hygiene-Erstinspektionen nach VDI/DVGW 6023 z.B. bei Trinkwasser- Neuinstallationen.
– Erstellung von Risikoabschätzungen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen nach §51 der TrinkwasserV.
– Bewertung von Instandhaltungsmaßnahmen.
– Schulung und Beratung des Gebäudeverantwortlichen bzw. des Hausmeisters in die Trinkwasserhygiene und Anlagentechnik.
– Schulung, Beratung und Abnahmebegleitung.
– Bewertung einer fachgerechten Umsetzung der Technischen Regeln Gasinstallation TRGI 2018 bzw. der Technischen Regeln Flüssiggasanlagen TRF 2020.
– Begleitung von Bauabnahmen für Brandschutz- Rohrschotte.
– Bewertung auf Übereinstimmung der Ausführung mit den Prüfzeugnissen und Zulassungen der Hersteller
Erkundung und Bewertung schadstoffbelasteter baulicher und technischer Anlagen auf Asbest im Bereich der Installationstechnik.
Erstellung Exposition-Risiko-Matrix, Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenfestlegung für Sanierungsarbeiten
– Bewertung des Rückstauschutzes innerhalb und außerhalb von Gebäuden.
– Fachliche Begleitung von Rohbauabnahmen hinsichtlich Übereinstimmung der Ausführung entsprechend den Abwassernormen DIN EN 12056, DIN 1988-100 sowie den Anforderungen des Brand- und Schallschutzes.
– Beratung und Abnahmebegleitung bei Lüftungsanlagen nach DIN 18017- Teil 3
– Feuchtigkeits- und Luftmengenmessungen
– Beratung, Beurteilung und fachliche Begleitung bei der Umsetzung der DIN 18040
– Unterstützung in allen Planungsphasen sowie Erstellen von Barrierefrei Konzepten zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde.
– Begutachtung der Konformität der gesetzlich geforderten oder vertraglich vereinbarten Barrierefreiheit.
– Schadensbegutachtung für das Gewerk Sanitär
– Ursachen- und Kostenermittlung für die Gebäude- bzw. Haftpflichtversicherung
– Sanierungsbegleitung, Abnahme und Rechnungsprüfung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich nicht nur durch ihre besondere Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit aus. Durch Ihre Vereidigung auf unparteiisches und unabhängiges Handeln ist darüber hinaus gewährleistet, dass sie ihre Gutachten frei von Interessenskonflikten erstellen.
Da es sich bei der Bezeichnung des „Sachverständigen“ in Deutschland nämlich nicht um einen geschützten Begriff handelt – und sich somit letztlich jeder diesen Titel geben kann – ist die Vereidigung das Instrument, um tatsächliche Expertinnen und Experten auszuweisen.
Sie liefern somit einen dritten Blick von außen auf komplexe Sachverhalte. Dieser objektive Blick sorgt für Unparteilichkeit in Konflikten und Sicherheit für Ihre Entscheidungen – seien sie unternehmerischer, gerichtlicher oder privater Art.
Um sich auf diese Unabhängigkeit und Sachkunde verlassen zu können ist es wichtig, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen. Sie stellen ihr spezialisiertes Expertenwissen der Gesellschaft, u.a. den Behörden, der Justiz, der Politik sowie Unternehmen und privaten Auftraggebern zur Verfügung.
Dabei sind die Leistungen, mit denen Ihnen der Sachverständige zur Seite stehen kann vielfältig.
Georg Fritz
Geprüfte und vereidigte besondere Sachkunde bei gerichtlichen und privaten Gutachten
Mitglied im Bundesverband öffentlich Besteller und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V
Mitglied im Deutschen Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V
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