BVS: Aufpassen bei Trinkwasserspendern mit Festwasseranschluss – auf vorgeschrieben Druck achten!

Trinkwasserspender gehören heute zum guten Kundenservice und stehen in Praxen, Kundencentren, Krankenhäusern, Supermärkten und Unternehmen. Zunehmend beliebt sind Festwasseranschluss-Installationen, die auf die Trinkwasserleitung des Objektes (Leitungswasser) zurückgreifen, dieses mittels einer integrierten CO2 Flasche bei Bedarf temperieren und ungekühlt stilles, gekühlt stilles oder gekühlt sprudelndes,aufbereitetes Wasser zur Verfügung stellen.

Wichtig sind hier zwei Faktoren, damit es nicht zu unkontrolliertem Wasseraustritt oder weitreichenden Schäden durch unkontrollierten Wasseraustritt kommt: Zum einen müssen bei der Montage der oft filigranen Schnellsteckverschraubungen die Montagehinweise zwingend beachtet werden. Hersteller empfehlen oft bei dünnwandigen Rohren den Einsatz von Stützhülsen, was für einen Laien kaum erkennbar ist und nur fachmännisch beurteilt werden kann.

Ebenso wichtig ist dass ein unterbrechungsfrei eingebundener Wasserspender dauerhaft nicht mit mehr als dem fest definierten zulässigen Betriebsdruckbelastet werden darf. Durchschnittlich weisen Wasserspendereinen zulässigen Betriebsdruck von 2,5 bar auf. Gemäß den technischen Regeln des DVGW Merkblattes W 403 muss der Mindestwasserdruck in historisch gewachsenen Gebieten 2,0 bar im Erdgeschoss zuzüglich 0,35 bar je Etage betragen. Steht also ein Wasserspender in einem Objekt mit drei Geschossen, ist u.U. der zulässige Betriebsdruck des Gerätes bereits überschritten und es kann zu Schäden am Gerät oder zu unkontrolliertem Wasseraustritt“ kommen.

Der BVS empfiehlt dringend, vor der Installation eines Wasserspenders den zulässigen Betriebsdruck des Gerätes mit dem vorhandenen Druck der Trinkwasserleitung abzugleichen. Eine Installation sollte zudem nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen. Weitere Informationen unter www.bvs-ev.de

Quelle:Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigtersowie qualifizierter Sachverständiger e. V. ( BVS)
Charlottenstraße 79/80
10117 Berlin
Telefon: +49 30 255938 0
Telefax:I +49 30 255938 14
E-Mail: info@bvs-ev.de

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